Wenn die EEG-Förderung endet, stellt sich die Frage: weiter einspeisen, Eigenverbrauch maximieren oder auf Nulleinspeisung umstellen?
Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist auf 20 Kalenderjahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres befristet. Die ersten Anlagen sind seit 2021 aus der Förderung gefallen, jedes Jahr kommen weitere hinzu. Solche „Ü20"- oder „Post-EEG"-Anlagen funktionieren technisch unverändert weiter, erhalten aber nicht mehr die ursprünglich zugesagte feste Vergütung.
Damit ausgeförderte Anlagen nicht abgeschaltet werden müssen, gibt es eine Anschlussvergütung: Der eingespeiste Strom wird zum Jahresmarktwert Solar vergütet, von dem der Netzbetreiber noch eine Vermarktungspauschale abzieht. Das sind nur noch wenige Cent je Kilowattstunde – deutlich weniger als der Wert von selbst genutztem Strom. Diese Übergangsregelung wurde mit dem Solarpaket I bis Ende 2032 verlängert.
| Option | So funktioniert sie | Wann sinnvoll |
|---|---|---|
| Weiter einspeisen | Überschuss zum Jahresmarktwert vergütet (Anschlussvergütung) | kein Eigenverbrauchspotenzial, geringer Aufwand gewünscht |
| Eigenverbrauch maximieren | Strom selbst nutzen, Rest weiter einspeisen | für die meisten Haushalte die wirtschaftlichste Lösung, besonders mit Speicher |
| Nulleinspeisung | gar nicht mehr einspeisen, Überschuss selbst nutzen oder abregeln | wenn die Resteinspeisung kaum etwas bringt oder kein Einspeisepunkt vorhanden ist |
Wichtig: Bei Eigenverbrauch mit Resteinspeisung bekommen Sie für den überschüssigen Strom weiterhin die Anschlussvergütung. Reine Nulleinspeisung verzichtet bewusst auf diese paar Cent – das ist nur dann sinnvoll, wenn der Aufwand der Einspeisung oder ein fehlender Einspeisepunkt dagegen sprechen.
Selbst genutzter Solarstrom ersetzt teuren Netzstrom und ist damit fast immer mehr wert als die wenigen Cent Anschlussvergütung. Genau deshalb ist es bei ausgeförderten Anlagen entscheidend, möglichst viel selbst zu verbrauchen. Die wirksamsten Hebel:
Auch eine ausgeförderte Anlage bleibt im Marktstammdatenregister registriert; Änderungen der Betriebsweise sind dem Netzbetreiber zu melden. Wer von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch oder Nulleinspeisung wechselt, braucht in der Regel ein passendes Mess- und Zählerkonzept. Details dazu unter Anmelden & Pflichten und Nulleinspeisung nachrüsten.
Bei ausgeförderten Anlagen zählt jeder selbst genutzte Kilowattstunde. Das Soluxion HEMS steuert Speicher, Wärmepumpe und Wallbox automatisch nach Ihrem Solarüberschuss und hebt so die Eigenverbrauchsquote – auf Basis der Open-Source-Software evcc, mit über 550 unterstützten Geräten, lokal und ohne Cloud-Zwang.
Stand: Juni 2026, ohne Gewähr. Vergütungssätze und Fristen ändern sich; maßgeblich sind die jeweils geltenden Regelungen und veröffentlichten Marktwerte. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.